
Häufig gestellte Fragen
Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten während der Weiterbildung. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ist die Förderung am höchsten. Nutzen Sie unseren Förderrechner oben, um Ihren konkreten Zuschuss zu berechnen.
Minimal. Wir unterstützen Sie während des kompletten Antragsprozesses bei der Agentur für Arbeit, von der Bedarfsermittlung über die Antragstellung bis zur Genehmigung.
Ja, natürlich, das ist die Idee hinter dem QCG. Die Weiterbildung läuft berufsbegleitend: Ihre Mitarbeitenden bleiben im Betrieb und arbeiten weiter. Nur ein Teil der Arbeitszeit wird für die Weiterbildung freigestellt. Einen Komplettausfall gibt es also nicht.
Grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsplatz durch Digitalisierung oder Strukturwandel betroffen ist, das trifft heute auf fast jede Branche zu. Der letzte Berufsabschluss muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, wer aus Ihrem Team förderfähig ist.
Wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger, das ist Voraussetzung für die Förderung. Wir übernehmen nicht nur die Weiterbildung selbst, sondern den gesamten Förderprozess: Beratung, Antrag, Abstimmung mit der Agentur für Arbeit. Sie haben einen Ansprechpartner für alles. Außerdem legen wir höchsten Wert auf eine praktische Weiterbildung, die Ihren Mitarbeitenden direkt ermöglicht, das Gelernte im Unternehmen anzuwenden.
Erfahrungsgemäß 4–6 Wochen nach Antragstellung. Da wir den Prozess regelmäßig durchführen, kennen wir die Anforderungen genau und können Rückfragen schnell klären. Die meisten Anträge werden beim ersten Versuch genehmigt.










