Qualifizierungschancengesetz

Lass dich weiterbilden - gefördert vom Staat

Du möchtest dich weiterentwickeln, aber das Budget steht im Weg? Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) räumen wir dieses Hindernis gemeinsam aus dem Weg. Wir zeigen dir, wie du dir maximale staatliche Förderung sicherst und dein Skillset auf das nächste Level hebst. Erfahre, wie du und dein Arbeitgeber von dieser Chance profitieren.
Unsere Kurse
Unsere Kurse
Zwei Personen geben sich am Schreibtisch vor einem Laptop ein High-Five, umgeben von Pflanzen.
Zwei Personen geben sich am Schreibtisch vor einem Laptop ein High-Five, umgeben von Pflanzen.
und so geht es

Der Ablauf in drei Schritten

Beratung durch SkillShift

In einem ersten Gespräch beraten wir dich vollumfänglich und unterstützen dich bei allen weiteren Schritten.

Antragstellung

Wir unterstützen dich bei der Antragstellung und du reichst die Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.

Start der Maßnahme

Nach Erhalt des positiven Bescheids kann die Weiterbildung starten. Shift your Skills.
Wer wird gefördert?

Die Voraussetzungen im Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) soll Beschäftigte fit für die Herausforderungen des Strukturwandels und der Digitalisierung machen. Damit die Agentur für Arbeit die Kosten für Weiterbildungen übernimmt, müssen jedoch klare Kriterien erfüllt sein.
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) umfassen.
Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen nach AZAV zertifiziert sein.
Die erworbenen Qualifikationen müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein.
Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare geförderte Weiterbildung muss zwei Jahre zurückliegen.
Du musst in einem sozial­ver­sicherungs­pflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Die vermittelten Kenntnisse müssen über eine kurzfristige Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen.
QCG Förderfähigkeit

Die Fördermöglichkeiten erklärt

Betriebsgröße
Übernahme Lehrgangskosten
Arbeitsentgeltzuschuss
<50
Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
100% (soll)
Übernahme Lehrgangskosten
75%
50–499
Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
50%
100% (soll)
bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
Übernahme Lehrgangskosten
50%
Ab 500
Beschäftigte
Übernahme Lehrgangskosten
25%
Übernahme Lehrgangskosten
25%
Sonstige berufliche Weiterbildung nach § 82 SGB III in Abhängigkeit von der Betriebsgröße und Zugehörigkeit zu einer Personengruppe „Um 5 % erhöhte Förderung bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrages, der betriebsbezogen berufliche Weiterbildung vorsieht (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße)“
Hintergrund

Warum gibt es die QCG-Förderung?

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist die Antwort der Politik auf den tiefgreifenden Wandel unserer Arbeitswelt. Es markiert einen Strategiewechsel: Weg von der reinen Verwaltung von Arbeitslosigkeit, hin zur präventiven Sicherung von Arbeitsplätzen. Ziel ist es, Beschäftigte heute so zu qualifizieren, dass sie den technologischen Anforderungen von morgen gewachsen sind, damit Entlassungen gar nicht erst notwendig werden.

Die 5 Gründe für das QCG:

Digitalisierung gestalten: Mitarbeitende fit machen für die Arbeit mit neuen Technologien, Software und KI.
Fachkräftemangel beheben: Den Bedarf an Experten aus den eigenen Reihen decken, statt aufwendig extern zu rekrutieren.
Strukturwandel bewältigen: Branchen im Umbruch (z. B. Automobilindustrie) bei der Transformation unterstützen.
Arbeitslosigkeit verhindern: Proaktiv handeln, bevor Qualifikationslücken den Arbeitsplatz gefährden.
Wettbewerbsfähigkeit sichern: Die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch qualifizierte Fachkräfte sichern.
Junge lächelnde Frau mit Brille sitzt an einem Holztisch neben einem Laptop in einem gemütlichen Raum mit Pflanzen.
Nutze deine Förderchance

Shift your Skills.
Shape your Future.

Du möchtest wissen, welches Angebot zu dir passt oder ob eine Förderung über das Qualifizierungs­chancengesetz für dich möglich ist? Lass dich unverbindlich beraten und wir zeigen dir, wie du deine geförderte Weiterbildung optimal für deine Zukunft einsetzt.
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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Voraussetzungen: Dein letzter Berufsabschluss sollte in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen und du solltest in den letzten zwei Jahren an keinem vergleichbaren, geförderten Training teilgenommen haben. Zudem muss dein Arbeitsplatz durch den technologischen Wandel (Digitalisierung) betroffen sein – was im Bereich Marketing & Sales heute fast immer der Fall ist.

Nein. Wenn die Förderung bewilligt wird, übernimmt die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten in der Regel zu 100%. Weder du noch dein Arbeitgeber müssen für die Kursgebühren in Vorleistung gehen.

Ja, dein Arbeitgeber wird in den Prozess eingebunden. Aber er profitiert enorm: Dein Unternehmen gewinnt nicht nur eine hochqualifizierte Fachkraft, sondern bekommt in vielen Fällen auch einen Arbeitsentgeltzuschuss. Das bedeutet, die Agentur für Arbeit übernimmt einen Teil deines Gehalts, während du dich weiterbildest. Es ist eine Win-Win-Situation.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) richtet sich gezielt an Beschäftigte. Ziel ist es, deine Fähigkeiten an die digitale Arbeitswelt anzupassen (z. B. durch KI- oder Online-Marketing-Skills) und deinen Arbeitsplatz langfristig zu sichern.

Ja. Unsere Kurse finden 100 % live online statt, das heißt, Reisezeiten und Hotelkosten entfallen komplett. Dein Arbeitgeber kann für die Kurszeiten einen Lohnzuschuss erhalten, sodass du ohne Gehaltseinbußen freigestellt wirst. Die Zeiten planen wir so, dass sie sich gut in den betrieblichen Alltag integrieren.

Auf jeden Fall. Wir wissen, dass Antragsformulare abschreckend wirken können. Deshalb begleiten wir dich und deinen Arbeitgeber durch den gesamten Prozess. Wir prüfen unverbindlich deine Förderfähigkeit, helfen beim Ausfüllen der Anträge für die Agentur für Arbeit und stehen dir bis zum erfolgreichen Abschluss zur Seite.