Qualifizierungschancengesetz

Bis zu 100 % Weiterbildungskosten erstattet und 75 % Lohnzuschuss obendrauf.

Qualifizieren Sie Ihre Mitarbeitenden und der Staat übernimmt den Großteil der Kosten. Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) erhalten Sie als Arbeitgeber Zuschüsse zu Lohnkosten und Weiterbildungsgebühren.
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Vier junge Kollegen stehen im Büro bei großen Fenstern und unterhalten sich entspannt.
Zwei Personen geben sich am Schreibtisch vor einem Laptop ein High-Five, umgeben von Pflanzen.

QCG-Förderrechner

Berechnen Sie Ihre staatliche Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz.

2. 1. Bruttogehalt anpassen
Gehalt / Monat
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Brutto
2.500,00
Lohnförderung / Monat
1.054,69
Lohnförderung 8 Monate
8.437,50
Weiterbildung
13.694,40
Gesamtförderung: +22.131,90
Bruttogehalt / Monat 2.500,00 €
Weiterbildungsanteil (22,5 von 40 Std.) 56,25 %
Fördersatz Lohnkosten 75 %
Lohnförderung / Monat 1.054,69 €
Lohnförderung × 8 Monate 8.437,50 €
Fördersatz Weiterbildungskosten 100 %
Weiterbildungskosten 13.694,40 €

*Beispielrechnung

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In 3 Schritten zur Förderung

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

Beratungsgespräch

Wir prüfen, welche Förderung für Ihr Unternehmen möglich ist und welche Mitarbeitenden infrage kommen.

Antragstellung

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Sie reichen die Unterlagen bei der Agentur für Arbeit ein.

Start der Maßnahme

Nach Erhalt des positiven Bescheids kann die Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden starten. Shift your Skills.
Wer wird gefördert?

Die Voraussetzungen im Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) macht Ihre Beschäftigten fit für die Herausforderungen
des Strukturwandels und der Digitalisierung. Damit die Agentur für Arbeit die Kosten übernimmt, müssen klare Kriterien erfüllt sein.
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) umfassen.
Sowohl der Bildungsträger als auch die konkrete Maßnahme müssen nach AZAV zertifiziert sein.
Die erworbenen Qualifikationen müssen allgemein auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sein.
Der letzte Berufsabschluss oder die letzte vergleichbare geförderte Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden muss mindestens zwei Jahre zurückliegen.
Ihre Mitarbeitenden müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Die vermittelten Kenntnisse müssen über eine kurzfristige Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen.
IHRE FÖRDERCHANCE

Shift your Skills.
Shape your Future.

Sie möchten wissen, welche Förderung für Ihr Unternehmen möglich ist? Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir zeigen Ihnen, wie Sie das QCG optimal für Ihr Team nutzen.
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Hintergrund

Warum der Staat Ihre Weiterbildung bezahlt

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist die Antwort der Politik auf den tiefgreifenden Wandel unserer Arbeitswelt. Es markiert einen Strategiewechsel: Weg von der reinen Verwaltung von Arbeitslosigkeit, hin zur präventiven Sicherung von Arbeitsplätzen. Ziel ist es, Beschäftigte heute so zu qualifizieren, dass sie den technologischen Anforderungen von morgen gewachsen sind, damit Entlassungen gar nicht erst notwendig werden.

Die 5 Gründe für Ihr Unternehmen:

Digitalisierung gestalten: Machen Sie Ihr Team fit für neue Technologien, Software und KI.
Fachkräftemangel beheben: Qualifizieren Sie Ihre besten Leute intern, günstiger, als extern zu rekrutieren.
Strukturwandel bewältigen: Unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden bei der Transformation Ihrer Branche.
Arbeitslosigkeit verhindern: Handeln Sie proaktiv, bevor Qualifikationslücken Arbeitsplätze gefährden.
Wettbewerbsfähigkeit sichern: Sichern Sie die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens durch qualifizierte Fachkräfte.
Junge lächelnde Frau mit Brille sitzt an einem Holztisch neben einem Laptop in einem gemütlichen Raum mit Pflanzen.
WEITERBILDUNG FÜR IHR TEAM 2026

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Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Je nach Unternehmensgröße übernimmt die Agentur für Arbeit bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten während der Weiterbildung. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten ist die Förderung am höchsten. Nutzen Sie unseren Förderrechner oben, um Ihren konkreten Zuschuss zu berechnen.

Minimal. Wir unterstützen während des kompletten Antragsprozesses bei der Agentur für Arbeit, von der Bedarfsermittlung über die Antragsstellung bis zur Genehmigung. Sie stellen lediglich Ihre Mitarbeitenden für 22,5 Stunden pro Woche frei. Die restliche Arbeitszeit bleiben sie voll im Betrieb einsetzbar.

Ja. Die Weiterbildung umfasst 22,5 Stunden pro Woche (bei einer 40-Stunden-Woche). Die übrigen 17,5 Stunden arbeiten Ihre Mitarbeitenden ganz normal weiter. Es gibt also keinen Komplettausfall und für die freigestellte Zeit erhalten Sie den Lohnkostenzuschuss.

Grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, deren Arbeitsplatz durch Digitalisierung oder Strukturwandel betroffen ist, das trifft heute auf fast jede Branche zu. Der letzte Berufsabschluss muss mindestens zwei Jahre zurückliegen. Wir prüfen im kostenlosen Erstgespräch, wer aus Ihrem Team förderfähig ist.

Wir sind AZAV-zertifizierter Bildungsträger, das ist Voraussetzung für die Förderung. Wir übernehmen nicht nur die Weiterbildung selbst, sondern den gesamten Förderprozess: Beratung, Antrag, Abstimmung mit der Agentur für Arbeit. Sie haben einen Ansprechpartner für alles. Außerdem legen wir höchsten Wert auf eine praktische Weiterbildung, die Ihren Mitarbeitenden direkt ermöglicht, das Gelernte im Unternhemen anzuwenden.  

Erfahrungsgemäß 4–6 Wochen nach Antragstellung. Da wir den Prozess regelmäßig durchführen, kennen wir die Anforderungen genau und können Rückfragen schnell klären. Die meisten Anträge werden beim ersten Versuch genehmigt.